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Maltonade vs. Bionade

Maltonade und BionadeEigentlich wollte ich schon vor einigen Tagen einen kleinen Produkt-Vergleich zwischen Bionade und Maltonade schreiben, habe es aber aus den Augen verloren. Nun bin ich eben auf einen älteren Artikel bei der Financial Times Deutschland gestoßen, dass sich die beiden Hersteller gerichtlich die Erfrischungsgetränke um die Ohren hauen. Also schreibe ich doch einen kurzen Vergleich.

Von Außen ähneln sich die beiden Produkte auf alle Fälle. Verwechslungsbegünstigende Farb- und Namensgestaltung und der gemeinsame Anspruch das ultimative Bio-Erfrischungsgetränk zu sein. Bionade trinke ich seit ein paar Monaten oft und gerne. Das 6-Pack Maltonade hat mein Vater vor einigen Tagen angeschleppt zu Hause angeschleppt.

Die Bionade schmeckt im ersten Moment leicht säuerlich und prickelnd. Dann kommt die jeweilige Geschmacksrichtung durch, bis das ganze in einem … ähm … herben aber positivem Nachgeschmack endet. In Gedanken würde ich ihn irgendwo vor Bitter-Lemon einreihen. Es gibt Litschi, Holunder, Kräuter, Ingwer-Orange und Forte – sortiert nach meinem eigenen Geschmack.

Maltonade hingegen schmeckt ein wenig gewöhnlicher. Eher wie Mineralwasser mit einem kräftigen Schuss Fruchtsaft und einem Spritzer Zitronensaft. Vom aufgedruckten Gerstenmalzextrakt habe ich nicht allzu viel gemerkt. Die mir bekannten Geschmacksrichtungen sind Holunder-Cranberry, Kräuter und Orange-Kiwi, von denen ich aber nicht alle probiert habe.

Die Bionade schmeckt mir im direkten Vergleich klar besser. Sollte ich die Maltonade mal kaufen, dann eher als Fruchtschorlen-Ersatz und nicht als Limonade.

Mögen sich die beiden Marken ein wenig bekriegen und den Preis drücken. Ich finde es auf jeden Fall gut, mit beiden Produkten ein Alternative zu den Zuckerwässerchen und aromatisierten Mineralwassern im Regal stehen zu haben. Bei Abwechslung schmeckt es doch gleich doppelt so gut. 🙂

ProSiebenSat1 geht gegen OTR vor

Eben kam folgende Meldung auf dem Heise Newsticker

Die ProSiebenSat.1-Gruppe (ProSieben, Sat.1, Kabel1, N24, 9Live) hat beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst „onlinetvrecorder.com“ (OTR) erwirkt. Der Internetdienst fungiert als virtueller Videorecorder, der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich anbietet. Laut ProSiebenSat.1 ist es onlinetvrecorder nach dem Urteil künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht Leipzig sieht in dem Dienst eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens. Die ProSiebenSat.1-Gruppe fühlt sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale „ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen“.

Ich sitze gerade in meinen vier Wänden ohne Antennenanschluss und am traurigen Rand der DVB-T Sender. Wenn ich auch nur halbwegs ein paar Sender reinbekommen will, darf ich meine aktive Stabantenne durchs gekippte Fenster schieben. Und dann finger ich noch 3 Minuten rum, bis das Teil richtig ausgerichtet ist. Es ist halt nicht einfach im schönen bergischen Land zu wohnen.

Also programmiere ich meine Sendungen im OTR und lad sie mir mit in den drauffolgenden Tagen herunter. Ich gucke sogar die Werbung mit, weil ich meistens einfach vergesse, dass ich Vorspulen könnte oder nicht von der gemütlichen Coach aufstehen will. 😉

Und nun schießt sich das Unternehmen selber ins Knie. Ich denke nicht, dass sich ein TV-Sender in Zeiten, in denen so viele Hard- und Softwarereceiver Timeshifting unterstützen und fast alles über das Internet vertrieben wird, sowas leisten sollte. Das Programm kann doch auch auf so vielen anderen Wegen mitgeschnitten und aufbewahrt werden (DVD/Video/Harddisk Rekorder) *kopfschüttel*

In meinen Augen haben sie nun einzig folgendes erreicht: Sie haben ihren Zuschauern ordentlich die Tür vor der Nase zugeschlagen.

Vielen Dank P7S1, 🙁
Christian

PS: Hauptsache „Gilmore Girls“ landet morgen komplett auf den Serverplatten …