In der letzten Woche hatte ich meinen ersten drohenden Konfliktfall auf eBay. Der Artikel war als neu markiert, kam aber irreversibel beschädigt bei an. Im Auktionstext fand sich ein recht knapper Satz, bei dem die Garantie ausgeschlossen wurde. Nach der ersten Verärgerung hab ich dann im Internet nach den Rechten und Pflichten recherchiert, die sich aus dem „neuen“ Kaufrecht ergeben. Als ich die erste Email an den Verkäufer schickte, hatte ich mir schon alles zurechtgelegt, um den Unterschied zwischen einer freiwilligen Garantie und der gesetzlich festgelegten Gewährleistungspflicht zu erklären. Nach 225 Bewertungen (100% positiv) hatte ich die rote Farbe schon fest vor Augen.
Aber kann natürlich auch Glück mit den Menschen haben, die am anderen Ende der Leitung sitzen. Nach einigen freundlichen Mails hab ich mein Geld + Versandkosten für die Rücksendung wieder auf meinem Konto und die Verkäuferin eine positive Bewertung für die problemlose Rückabwicklung.
Andrea hatte mit meinem Geburtstagsgeschenk leider weniger Glück – zwei Karten für einen Vergnügungspark und das bezahlte Geld sind wohl verloren, der Verkäufer bereits vom Handel ausgeschlossen. Auch hat es einige weitere Kunden des Anbieters getroffen.
Dabei fällt mir grad noch ein, das ich doch einmal übers Ohr gehauen wurde. Für 4€ kam damals ein Via C3 800MHz mit verkohlten Pins bei mir an, der (wie so oft) als „möglicherweise defekt – kenne mich mit dem Kram nicht aus“ ausgezeichnet war. Ich hab es Erlebnis dann als „Lass die Finger vom Glücksspiel“ abgespeichert. 😉